Im jüngsten Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Kultur und Soziales (JSSKS) machten die Freien Demokraten im Isselburger Stadtrat einen für die anderen Fraktionen überraschenden Vorschlag: Dafür, dass die Stadt Isselburg das Gebäude des evangelischen Kindergartens in Werth für bis zu 28.000 Euro um einen Rettungsweg erweitert, soll die Stadt durch Grundeigentum beteiligt werden.

Hintergrund der Debatte im Ausschuss war ein Schreiben des evangelischen Kirchenkreises sowie eine Brandschau. Es wurde unter Gesichtspunkten des Brandschutzes empfohlen, im evangelischen Kindergarten, dessen Immobilieneigentümer die evangelische Kirchengemeinde ist, einen weiteren Rettungsweg einzurichten. Der Kirchenkreis möchte diesen allerdings nicht voll finanzieren und setzte mit einem Schreiben die Stadt Isselburg unter Druck.

„Zunächst einmal ist es die Aufgabe des Eigentümers eines Grundstückes, die Immobilie so vorzuhalten, dass sie sich für die geplante Verwendung auch eignet“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Kevin Schneider.

Rettungswege müssen kommen

Klar sei für die Freien Demokraten, dass der zusätzliche Rettungsweg kommen müsse. „Wir wehren uns aber dagegen, dass die Stadt Isselburg alles ohne Gegenleistung bezahlt, also eine Subvention gewährt. Die evangelische Kirche verfügt über ausreichend Grundstücke; ein dem Wert entsprechender Teil könnte auf die Stadt Isselburg übertragen werden, um die Bilanz auszugleichen. Das wäre fair für beide Seiten“, erläutert Schneider den Vorschlag seiner Fraktion.

Den Freien Demokraten gehe es um das Geld der Bürgerinnen und Bürger. Es könne nicht vermittelt werden, dass die evangelische Kirche, die über ausreichend Flächen und damit über ausreichend Kapital verfüge, ausgerechnet einen Zuschuss der Stadt für die Erweiterung ihrer Immobilien erhalte. „Wir finden, die evangelische Kirche selbst ist finanziell nicht auf Subventionen angewiesen“, kritisiert Kevin Schneider. Auch die Gegenargumente, die vor allem von der Stadtverwaltung kamen, finden die Liberalen schwach: „Unser Vorschlag wurde abgelehnt, weil durch den Erwerb von Grundeigentum auch Unterhaltungspflichten entstehen. Diese haben doch bei einem ordentlichen Grundstück – im besten Falle einer potentiellen Ausgleichsfläche – doch keinen Umfang in Höhe des Grundstückswertes“.

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